Lebenslauf
Die Personalien
Standardangaben
- Anrede (Herr/Frau)
- evt. Titel (Dr., Prof. usw.)
- Nachname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Heimatort
- Nationalität
- Beruf
- AHV-Nummer
Zusätzliche Angaben
- Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern)
- Arbeitsbewilligung (bei Ausländern)
- Zivilstand
- Konfession
- Anzahl Kinder
- Alter der Kinder
- Anzahl Geschwister
- ev. Lebenspartner, Name und Beruf
- ev. Eltern, Name und Beruf
- ev. Körpergrösse und Gewicht
Zivilstand
Der Zivilstand gehört standardmässig zu den persönlichen Angaben im Lebenslauf.
Konfession
Die Konfession wird in der Regel nicht mehr aufgeführt. Ausnahmen bilden Stellen, für welche der religiöse Hintergrund massgebend ist.
Kinder: Anzahl und Alter
Auch die Anzahl der Kinder gehört standardmässig zu den persönlichen Angaben in jedem Lebenslauf. Das Alter Ihrer Kinder können Sie angegeben, müssen es aber nicht. Personalverantwortliche können vom Alter der Kinder Rückschlüsse auf Ihre Mobilität ziehen.
Anzahl Geschwister
Grundsätzlich wird die Anzahl Geschwister nur noch in Lebensläufen von jungen Berufseinsteigern oder von Auszubildenden angegeben.
Militärischer Dienstgrad
Die Angabe des Dienstgrades ist nicht ungewöhnlich, aber auch nicht Standard. Ob aus dem militärischen Dienstgrad Kompetenzen (z.B. Führungserfahrung) abgeleitet werden, hängt von der Branche, von der Firmenkultur und von der Geschäftsleitung selbst ab. Gerade der Besitz eines höheren Dienstgrades ist in der Personalrekrutierung ein zweischneidiges Schwert. Mögliche Führungskompetenzen stehen einer häufigeren Abwesenheit des Angestellten gegenüber. Welche Seite schwerer wiegt, müssen Sie abschätzen. Den Dienstgrad des Soldaten müssen Sie nicht erwähnen.
Lebenspartner: Name und Beruf
Normalerweise müssen Name und Beruf Ihres Lebenspartners bzw. Ihrer Lebenspartnerin nicht im Lebenslauf aufgeführt werden. Ist Ihr Lebenspartner in der gleichen Branche tätig oder steht sein Beruf in einem eindeutigen Zusammenhang mit der gewünschten Stelle, können Sie diesen Punkt im Lebenslauf erwähnen. Falls Ihr Lebenspartner im selben Unternehmen tätig ist, müssen Sie abwägen, ob sich eine Erwähnung vorteilhaft oder nachteilig auswirken könnte. Besprechen Sie dies mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin.
Eltern: Name und Beruf
Name und Beruf des Vaters sowie der Mutter werden heutzutage nicht mehr im Lebenslauf erwähnt. Die Ausnahme bilden Lebensläufe von jungen Berufseinsteigern und Auszubildenden.
Körpergrösse und Gewicht
Grösse und Gewicht wird in der Regel nicht aufgeführt, ausser für Arbeitsstellen, wo solche Merkmale als Einstellungskriterium erwähnt werden. So ist beispielsweise die Angabe der Körpergrösse bei öffentlichen oder privaten Sicherheitsdiensten sehr wünschenswert.





