Lebenslauf (CV)

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Der Lebenslauf gilt als Herzstück einer Bewerbung. Er wird auch „Curriculum Vitae“ (CV) oder „Vitae cursus“ genannt und listet die wichtigsten individuellen Daten einer Person auf. Dein Lebenslauf sollte beim Empfänger den bestmöglichen Eindruck hinterlassen und Deine Fähigkeiten, Qualitäten und Berufserfahrungen übersichtlich wiedergeben.

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Aufbau des Lebenslaufs

In den deutschsprachigen Ländern war es lange Zeit üblich, die Daten chronologisch zu ordnen indem die ältesten Daten zuerst genannt wurden. Mehr und mehr hat sich nun die Reihenfolge durchgesetzt, mit den aktuellsten Einträgen zu beginnen. Wir empfehlen Dir die zweite Form, welche ursprünglich aus dem amerikanischen Personalmarkt übernommen wurde und dem Bewerbungsempfänger sogleich das Wichtigste zuerst präsentiert. Dabei kann der Bewerber die Informationen in logischen Blöcken anordnen und jeweils unter einem Begriff zusammenfassen (beispielsweise unter Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung usw.).

Innovativer Lebenslauf

Eine weitere Möglichkeit bietet der so genannte „innovative Lebenslauf“. Dabei beginnst Du die Auflistung ebenfalls mit dem jüngsten Eintrag. Im Gegensatz zum klassischen Lebenslauf, der die Einträge logisch in Themenblöcke zusammenfasst, kannst Du beim innovativen Lebenslauf auf die Zuordnung zu Blöcken verzichten. Ordne die Einträge einfach nach Datum unabhängig davon, ob es sich um Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung oder um Vereinstätigkeiten handelt.

Lebenslauf-Elemente

  • Die Überschrift „Lebenslauf“
  • Bewerbungsfoto (kann auch auf einem Titelblatt sein)
  • Persönliche Daten
  • Aus- und Weiterbildung, Kurse, Zertifikate
  • bisherige Berufe, Berufserfahrung oder Praktika
  • Qualifikationen und Kenntnisse: Sprachen, Informatik, Führerschein, Hobbys, Fachkenntnisse, Projekterfahrung, Branchenerfahrung
  • Vereinstätigkeiten, politische Ämter
  • Auflistung eigener Publikationen
  • evtl. Referenzen, Referenzlinks
  • Ort Datum und Unterschrift (Onlinebewerbungen meist ohne Unterschrift oder dann mit eingescannter Unterschrift)

Rechtliches

Mit der Unterschrift unter dem Lebenslauf bestätigt der Bewerber, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Bewusst falsch gemachte Angaben und das Fälschen von Zeugnissen erhalten somit strafrechtliche Relevanz.



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